Eine geplante Asylbewerberunterkunft in Hamburg-Lokstedt darf vorerst nicht gebaut werden. Das entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG), wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Mit dem Beschluss im Eilverfahren bestätigte das OVG bereits am Montag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, das bereits im Mai einen vorläufigen Rechtsschutz gegen die erteilten Baugenehmigungen erteilt hatte.
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