Vorläufig ist noch nicht abzusehen, wann das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg über die 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung im Alten Land für die Deutsche Bahn entscheidet. Obstbauern und sonstige Betroffene wehren sich gegen den vom Eisenbahnbundesamt geplanten Verlauf der Trasse, die unter anderem über Obstplantagen und das Feriendorf Altes Land zu den „Elbkreuzung I“ genannten Masten auf Lühesand laufen soll. Die Planungen waren 2009 mit dem Argument begonnen worden, dass die Stromversorgung der Bahn für den Zugbetrieb in Schleswig-Holstein ab 2010 zwingend über eine neue Trasse erforderlich sei. Nach Auskunft von Dirk Schuback von der Klägergemeinschaft im Alten Land hat das Gericht bei der Bahn bislang Stellungnahmen zu einzelnen Fragen eingefordert, auf die die Bahnplaner bislang aber nicht ausreichend reagiert hätten. Offen ist, wann eine Gerichtsentscheidung getroffen wird. Einstweilen wird der Bahnstrom – wie auch auf den Schildern der bei Bachenbrock (Foto) stehenden Masten ersichtlich – noch über die „Elbkreuzung II“. Kock
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