Der Strom- und der Gasmarkt sind heiß umkämpft, viele Konzerne setzen auf den Direktvertrieb. Die Haustürgeschäfte sind nicht illegal, doch es gibt auch schwarze Schafe in dieser Branche. Nachdem unseriöse Vertreter bereits in Stade an der Haustür die Unterschrift einer Kundin unter einem Vertrag „erschlichen“ hatten, haben sich in der vergangenen Woche auch Verbraucher aus Buxtehude bei der Polizei und den Stadtwerken gemeldet.
In Stade hatte ein Vertreter eine Frau laut Verbraucherzentrale mit der Aussage überrumpelt, dass es sich um eine Prüfung des Stromanbieters von Amtswegen handele. Dass sie mit ihrer Unterschrift den Anbieter gewechselt hätte, erkannte die Verbraucherin erst – der Mann hatte sich bereits von ihr verabschiedet – nach einem Blick auf die ausgehändigte Kopie. Es handelte sich um einen Stromliefervertrag der Firma Vattenfall. Der Name „Vattenfall“ und die Überschrift „Auftrag“ waren von der Klemme des Brettes verdeckt worden.
In Buxtehude waren unseriöse Vertreter im Süden der Stadt unterwegs. Innerhalb weniger Stunden häuften sich Anrufe bei den Stadtwerken – schwerpunktmäßig aus der Sachsenbergstraße. „Von mehreren Männern war die Rede, die von Tür zu Tür gingen und sich dreist als Partner der Stadtwerke Buxtehude ausgaben“, sagte der SWB-Bereichsleiter Vertrieb, Daniel Berheide, dem TAGEBLATT. Den SWB-Kunden sei schnell klar gewesen, dass das nur eine Masche war. „Die Stadtwerke haben es ja wohl nicht nötig, von Tür zu Tür hausieren zu gehen und nach den Strom- und Gasrechnungen des letzten Jahres zu fragen“, so die richtige Feststellung einer SWB-Kundin. In mindestens einem Fall habe einer der Männer auch einen falschen Mitarbeiterausweis der SWB vorgezeigt, so Berheide.
Die Stadtwerke und die Verbraucherzentralen beklagen, dass die „dreiste Art“ des Direktvertriebs im Bereich Strom und Gas auch für scheinbar namhafte Energievertriebe und -konzerne immer beliebter werde, um schnell neue Vertragskunden zu gewinnen. Und offenbar lohne es sich für einige der Haustürvertreter aufgrund der Provisionen, „manchmal die Grenze des Erlaubten zu übertreten oder sich weit in der Grauzone zu bewegen“, legt der SWB-Sprecher nach.
Die Stadtwerke in Buxtehude reagierten kurzfristig, Info-Flyer wurden in der Sachsenbergstraße sowie den angrenzenden Straßen verteilt, um weitere (betroffene) Kunden auf die unseriösen Haustürgeschäfte aufmerksam zu machen – und sie über das Widerrufsrecht zu informieren.
Die Polizei nahm Personalien einiger Drücker auf. „Wir stellen uns gern und erfolgreich einem fairen Wettbewerb und werben um unsere Strom- und Gaskunden in Buxtehude und Umgebung, aber gegen unlauteren Wettbewerb werden wir mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln vorgehen“, kündigt Berheide an. Abmahnung und Unterlassungserklärung sind in Vorbereitung.
Jeder überrumpelte Kunde könne vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Mitarbeiter im Kunden-Center der Stadtwerke Buxtehude und die Verbraucherzentrale in Stade helfen betroffenen Verbrauchern.
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) räumt in Paragraf § 312 bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Wichtig: Entscheidend ist dabei das Absende-Datum des Widerrufs und nicht dessen Eingang beim Empfänger. Die sogenannte Widerrufsbelehrung muss außerdem korrekt auf die Möglichkeit eines Widerrufs hinweisen. Falls sie das nicht tut, können Kunden ihre Vertragserklärung auch noch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist widerrufen. Und: Immer nach Dienstausweis fragen, keine persönlichen Daten preisgeben und Drückern kein Zutritt zu Strom- oder Gaszähler gewähren. Sobald ein Unternehmen persönliche Daten wie Name, Kunden- oder Zählernummer kennt, besteht die Gefahr, dass es der Kunde ohne seine Zustimmung beim bisherigen Versorger abmeldet. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber die Abmeldung beim alten Anbieter kann viel Ärger bereiten. In der Vergangenheit hat es solche Fälle bereits gegeben, so die Niedersächsische Verbraucherzentrale. Mehr Infos im Internet.
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